02. September 19
Neue Urteile in Berlin und Sachsen zum Traffistar S350
Erst im Juli haben wir euch über die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes (VerfGH Saarland, Urteil vom 05.07.2019 – Lv 7/17) informiert. Demnach sind Geschwindigkeitsmessungen (mit Traffistar S 350) die keine Rohmessdaten speichern, auch nicht verwertbar. Nun gibt es auch die ersten Entscheidungen in Sachsen und Berlin, die dieser Rechtsansicht folgen und eine Überprüfbarkeit der Rohmessdaten fordern.
Das Amtsgericht Tiergarten urteilte in einem Fall der Geschwindigkeitsübertretung von 28 km/h, dass die fehlende Prüfmöglichkeit „gegen das Rechtsstaatsprinzip“ verstoße.
Auch das Amtsgericht Bautzen (AG Bautzen, Beschl. v. 16.7.2019 – 43 OWi 620 Js 11039/19) hat entschieden, dass im Anschluss an das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes die Messergebnisse des Messverfahrens mit dem Messgerät TraffiStar S350 des Herstellers JENOPTIK Robot GmbH nicht verwertbar sind.
Hat es dich auch mit einem solchen Messgerät erwischt? Das Team von www.blitzero.de hilft dir gerne weiter.