Nebelschlussleuchte – Wann erlaubt?
Ein Hinweis passend zur aktuellen Wetterlage, da viele Verkehrsteilnehmer offenbar nicht (mehr) genau wissen, wann Sie die Nebelschlussleuchte benutzen dürfen.
Die Nebelschlussleuchte darf erst ab einer Sichtweite unter 50 Meter eingeschaltet werden! Das bedeutet, Sie können nicht bzw. nur schlecht den nächsten Begrenzungspfeiler am Straßenrand sehen, da diese normalerweise 50 Meter auseinander stehen. Ist die Nebelschlussleuchte eingeschaltet, dürfen Sie maximal 50 km/h fahren.
Hinweis: Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit wenn Sie die Nebelschlussleuchte missbräuchlich verwenden und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 20,00 Euro rechnen. Das Verwarnungsgeld liegt bei 25,00 Euro bis 35,00 Euro, wenn es aufgrund der falschen Verwendung zu einem Unfall kommt. Dies gilt auch, wenn andere Verkehrsteilnehmer hierdurch in Gefahr geraten.
Das Team von www.blitzero.dewünscht auch bei schlechter Sicht eine gute Fahrt und sicheres Ankommen!