Grünpfeil für Radfahrer
Wenn es nach dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (kurz ADFC) geht, sollen Fahrradfahrer zukünftig auch rechts abbiegen dürfen, wenn die Ampel eigentlich rot zeigt. In einigen Städten läuft hierzu bereits ein Pilotversuch.
Das Abbiegen bei Rot soll laut ADFC führ Fahrradfahrer erlaubt sein, wenn diese an der Ampel kurz zum stehen kommen und die Kreuzung anschließend frei ist. Dabei gehe es unter anderem um die Reduzierung von Gefahren, denen Fußgänger und Radfahrer durch abbiegende Lastwagen ausgesetzt sind. Der Grünpfeil für PKW berge hingegen zusätzliche Gefahren für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, weil viele Autofahrer nicht wie vorgeschrieben anhalten würden. In den EU-Nachbarländern Niederlande, Frankreich und Belgien seien solche Verkehrszeichen schon erfolgreich im Einsatz.
In den Städten Bamberg, Köln, Leipzig, München, Münster, Düsseldorf, Darmstadt, Reutlingen und Stuttgart dürfen Radfahrer bereits an roten Ampeln abbiegen. Je nach Ergebnis könnte der grüne Pfeil nur für Radfahrer ab diesem Jahr bundesweit eingesetzt werden.
Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt diesen Vorschlag:
„Die gefährlichsten Unfälle mit Fahrradfahrern in Städten sind sogenannte Abbiegeunfälle, bei denen Radfahrer unter ein rechts abbiegendes Fahrzeug geraten.“
„Der Radfahrer ist dann eben schon weg, wenn der LKW abbiegt.“
Dies hält der ADAC nur führ Fahrstreifen mit Radwegen für sinnvoll, da sich Radler sonst im Gefahrenbereich rechts entlang der Fahrzeuge vorbeischlängeln würden.
Auch der ADAC befürwortet den Grünpfeil für Radfahrer. Er würde „ die schon heute von vielen Radfahrern gelebte Praxis des Rechtsabbiegens bei Rot legalisieren.“
Aber es gibt auch Gegenstimmen. So sieht der Automobilclub ACE folgendes kritisch:
„Eine einheitliche Regelung für alle Verkehrsteilnehmer ist zu bevorzugen. Die unterschiedliche Behandlung sorgt dagegen zusätzlich für Verwirrung und Unsicherheit im Straßenverkehr.“
Die Unfallforscher der Versicherer (UDV) befürchten, dass eine Grünpfeil-Regelung für Radfahrer die Fußgänger behindern oder gefährden könnten.
Es gilt daher zunächst den Modellversuch und eine Auswertung der Ergebnisse der BASt-Studie abzuwarten.