Bußgeldkatalog außer Kraft gesetzt!
Der neue Bußgeldkatalog für Autofahrer trat am 28. April 2020 in Kraft. Über die damit geltenden neuen Regelungen für Geschwindigkeitsverstöße haben wir hier berichtet. Besonders heikel: Fahrverbote sollten nun bereits ab einer Geschwindigkeit von 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts verhängt werden. Hier geht es zur neuen Bußgeldtabelle, innerorts und außerorts.
Bereits kurz darauf kündigte unser Verkehrsminister Scheuer an, Änderungen an den Maßnahmen vornehmen zu wollen. Nun ist bekannt geworden, dass der Bund die Länder aufgefordert hat, die Neuregelungen auszusetzen und vorerst den alten Bußgeldkatalog anzuwenden.
Dafür sorgt in erster Linie wohl nicht der Sinneswandel des Bundesverkehrsministeriums.
Vielmehr soll ein Verstoß gegen das sog. Zitiergebot aus Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG in der Novelle vorliegen. Demnach fehle ein Verweis auf die Anordnungskompetenz des Bundes zur Regelung von Vorschriften über Fahrverbote.Damit ist der Bußgeldkatalog nach erster Einschätzung unwirksam. Zahlreiche Bußgeldbescheide, die seitdem erlassen wurden, sind in der Folge rechtswidrig.
Nun haben 14 der 16 Bundesländer bekannt gegeben der Aufforderung des Bundes folgen zu wollen.
Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig-Holstein wollen jetzt wieder die alten Sanktionen anwenden. Thüringen und Berlin halten sich bisher zurück. Die Rechtslage sei zunächst abschließend zu klären.
Bis Mitte Juli wird geprüft, wie mit bereits rechtskräftigen Bescheiden umgegangen werden soll. In Frage kommt unter anderem ein finanzieller Ausgleich nach dem Entschädigungsgesetz. Die Verkehrsminister der Länder haben den Bundesverkehrsminister aufgefordert zeitnah eine rechtskonforme Korrektur der StVO-Novelle vorzunehmen. Es bleibt damit unklar, welche Regeln zu Geschwindigkeitsverstößen gelten werden.
Aktuell können wir Betroffenen nur raten gegen Bußgeldbescheide vorzugehen und Einspruch einzulegen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage und den damit zusammenhängenden Ungewissheiten kann es sich lohnen, die Rechtskraft soweit wie möglich hinauszuzögern.
Gerne berät euch das Team von www.blitzero.de bei euren Fragen.