Blitzer-Apps laut StVO nun verboten!
Die Verwendung von sog. Blitzer-Apps hat schon viele Autofahrer rechtzeitig vor der eigentlichen Geschwindigkeitsmessung gewarnt. Dabei handelte es sich immer um eine rechtliche Grauzone.
Nun hat der Bundesrat im Rahmen einer Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausdrücklich beschlossen, dass die Verwendung von Blitzer-Apps auf dem Handy verboten ist. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) teilte mit: „Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt”.
Maßgeblich betroffen ist der § 23 Abs. 1c StVO. Demnach darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Nun soll dem § 23 StVO noch ein weiterer Satz hinzugefügt werden, der speziell die Verwendung auf Smartphones verbietet.
Von dieser Regelung sind auch Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion erfasst.
Grundsätzlich sind Navi´s weiterhin erlaubt. Wenn jedoch die Blitzerwarnfunktion eingeschalten ist und die Polizei dies entdeckt, kann ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Von der Regelung ausgenommen sind Blitzermeldungen über das Radio. Die dort mitgeteilten Angaben über den Standort des Messgerätes sind meist zu ungenau. Daher halten Fahrzeugführer meist über die gesamte gemeldete Strecke das vorgegebene Tempolimit ein.
Die neuen Regelungen leiden aber an zwei großen Schwächen!
Das App-Verbot gilt nur für den Fahrzeugführer. Es ist dem Beifahrer also durchaus erlaubt eine Blitzer-App zu verwenden und den Fahrzeugführer auf die vor ihm liegende Messstelle hinzuweisen.
Es ist zudem nach wie vor unklar, wie die Nutzung einer solchen App von der Polizei kontrolliert werden soll. Ohne begründeten Verdacht darf die Polizei weder das Fahrzeug, noch das Handy durchsuchen. Ein Anfangsverdacht wird allerdings schon dann angenommen, wenn die Blitzer-App ein akustisches Signal von sich gibt.