Blitzero Blog
26. November 21

0,5 Promille-Grenze auch für E-Scooter

E-Scooter nun auch in Leipzig!

Seit 25. Oktober stehen auch den Leipziger*innen E-Scooter der Firma TIER-Scooter und Voi 24h Stunden sieben Tage die Woche zur Verfügung. Bis Jahresende sollen statt der 100 Fahrzeuge sogar 150 zur Verfügung stehen. Zu finden sind sie an den zahlreichen Mobilitätsstationen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) und bei Kooperationspartnern, wie z.B. dem OBI Markt.

Die E-Scooter wurden im Mai 2019 von dem damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bundesweit zugelassen. Die Stadt Leipzig geht bei der Umsetzung ihren eigenen Weg und versucht von Anfang an ein nachhaltiges Konzept auf die Beine zu stellen. Damit soll der sogenannte „Wildwuchs“, welcher bereits in vielen anderen Großstädten beobachtet werden konnte, verhindert werden.

Bei der Nutzung der E-Scooter ist zu beachten, dass diese als Kraftfahrzeuge einzuordnen sind. Im Gegensatz zu Fahrrädern oder E-Bikes werden E-Scooter rein elektrisch durch Motorkraft (ohne Muskelkraft) bewegt. Hinsichtlich der verkehrsrechtlichen Einordnung bedeutet dies, dass hier vor allem hinsichtlich „berauschender Substanzen“, wie Alkohol oder Drogen, die gleichen Regeln wie für Autofahrer gelten.

So stellt bereits ein Überschreiten der 0,5 Promille-Grenze eine Ordnungswidrigkeit dar.

Dies wird mit einem Bußgeld von mindestens 500,- EUR, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg sanktioniert. Für Fahrradfahrer gilt weiterhin die 1,6 Promille-Grenze. Sofern Betroffene E-Scooterfahrer sogar mit 1,1 Promille oder mehr der Polizei auffallen, ist bereits zwingend der Straftatbestand des § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) erfüllt. Das bedeutet in vielen Fällen eine Geldstrafe von oft mehreren Tausend Euro und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die scheinbar naheliegende Variante, nach dem Konsumieren des einen oder anderen alkoholischen Getränkes, das Auto stehen zu lassen und stattdessen mit dem E-Scooter den Heimweg anzutreten, ist also keine gute Idee. Die rechtlichen Folgen eines solchen Vergehens sind weitgehend identisch.

 

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