Neuer Bußgeldkatalog bald wieder abgeschafft?
Es ist nicht einmal drei Wochen her, dass die neue Straßenverkehrsordnung mit härteren Strafen für Verkehrssünder in Kraft getreten sind. Nun will der Verkehrsminister Andreas Scheuer wieder zurückrudern und einen Teil der Maßnahmen aufheben.
Dabei geht es wohl insbesondere um die Regeln, dass Fahrverbote von einem Monat nun schon bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts von 21 km/h und außerorts von 26 km/h verhängt werden (zur Tabelle hier). Dies stehe nicht im angemessenen Verhältnis zum vorgeworfenen Verstoß und habe viel Unmut bei den Autofahrern ausgelöst, so das Ministerium. Insgesamt soll die Rücknahme dieser Bestimmungen die Akzeptanz und das Gerechtigkeitsempfinden der Autofahrer wiederherstellen.
Statt eines Fahrverbotes, schlug das Verkehrsministerium nunmehr vor eine empfindlichere Geldstrafe einzuführen. Auf die Bundesländer, deren Zustimmung es für die Umsetzung des Vorhabens benötigt, sei man bereits zugegangen.
Die neuen Regeln des Bußgeldkataloges wurden schon von Beginn an als unausgewogen und unverhältnismäßig kritisiert. Michael Haberland (Automobilclub Deutschland) hat bereits geäußert, dass es noch nie so wenige Verkehrstote in Deutschland gab wie 2019. Es gäbe demnach weder Bedarf noch eine Notwendigkeit, dass Autofahrer höhere Bußgelder, deutlich mehr Punkte oder den Verlust Ihres Führerscheins riskieren.
Außerdem kommt es seit der Einführung des neuen Bußgeldkataloges zu einem skurrilen Ergebnis. Ein Geschwindigkeitsverstoß mit einem PKW wird genauso hart bestraft, wie der gleiche Geschwindigkeitsverstoß mit einem LKW. Dies steht in keinem Verhältnis zueinander, da die Folgen eines außer Kontrolle geratenen LKW doch wesentlich schwerer wiegen als eines PKW.
Auch der ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand begrüßt eine Rücknahme der neuen Regelungen:
„Durch die Neuregelung ging die seit Jahren bewährte Differenzierung in leichte, mittlere und grobe Verkehrsverstöße und damit das Gleichgewicht aus Geldbußen, Punkten und Fahrverboten verloren. Hier macht eine stärkere Differenzierung Sinn.“
Die geplante Kehrtwende könnte bereits in der zweiten Jahreshälfte 2020 umgesetzt werden. Hier war sowieso geplant eine weitere Novelle der Straßenverkehrsordnung zur Reform der Autobahnverwaltung umzusetzen.
Aufgrund der aktuellen Ungewissheit über das Maß der Änderungen, können wir jedem betroffenen Autofahrer nur raten, sich gegen sein Fahrverbot zur Wehr zu setzen. Aufgrund dieser wackeligen Gesetzeslage erscheint ein Einspruch auf jeden Fall aussichtsreich.
Das Team von www.blitzero.de steht Euch gerne mit Rat und Tat zur Seite.